Spandauer Modell Leitbild
- § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III
Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
- § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III
Heranführung an eine selbständige Tätigkeit - § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB III
Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
Hierbei werden die nachfolgenden Schritte im Besonderen präferiert:
- Aufnahme der IST-Situation
- Gemeinsame Festlegung der Ziele (welche später noch angepasst werden können)
- Entsprechende Maßnahmen werden besprochen und entschieden, in enger Zusammenarbeit mit der jeweiligen und verantwortlichen Institution.
- Die verschiedenen Maßnahmen werden umgesetzt
- Der Erfolg wird überprüft.
- Weiter Maßnahmen werden ggfls. beschlossen (Stützunterricht, Betreuung etc.)
- Ziel Erreichung
Hierbei ist es entscheidend, während der Umsetzung der Maßnahmen eine Begleitung zur Unterstützung und Anpassung zu haben. Erst mit Erreichen der vorher erarbeiteten Ziele ist das Spandauer Modell zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen.
Zielgruppe sind hierbei alle Menschen, unabhängig vom Bildungsstand, der ethnischen Herkunft oder der sozialen Stellung, welche sich weiter entwickeln wollen.
Es ist nicht entscheidend, welches Ziel man hat oder an welchem Punkt man startet, entscheidend ist die Überwindung der Strecke zwischen Start und Ziel.
Die Wiedereingliederung in die Gesellschaft und ggf. in den Arbeitsmarkt mit möglichst hohem Bildungsniveau, bzw. dem angestrebten Bildungsniveau wird begleitet.
Die Vermittlung verschiedener Praktika um die richtige Berufswahl zu unterstützen- kann hierbei genauso wichtig sein, wie die Unterstützung bei der Arbeitsplatzfindung oder auch beim Abschluss der richtigen Ausbildung.
Ob Handwerklich, Kaufmännisch oder Gastronomisch, die Nutzung unserer Kontakte für den Wiedereintritt ist ein Garant für den Erfolg.